In Österreich unterliegen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Bis zu einem Jahreseinkommen von EUR 12.816 fällt keine Einkommensteuer an. Darüber gelten 2026 sechs progressive Steuerstufen bis 55 % für Einkommen über EUR 1 Million. Die meisten Arbeitnehmer entrichten die Steuer als Lohnsteuer, die der Arbeitgeber monatlich einbehält.
Einkommensteuertarif Österreich 2026
| Einkommensstufe (EUR/Jahr) | Steuersatz | Steuer auf gesamte Stufe |
|---|---|---|
| 0 – 12.816 | 0 % | 0 € |
| 12.816 – 20.818 | 20 % | 1.600 € |
| 20.818 – 34.513 | 30 % | 4.109 € |
| 34.513 – 66.612 | 41 % | 13.161 € |
| 66.612 – 99.266 | 48 % | 15.674 € |
| 99.266 – 1.000.000 | 50 % | 450.367 € |
| über 1.000.000 | 55 % (befristet) | nach Berechnung |
Wichtig : Der Steuertarif ist progressiv — der höhere Steuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt, nicht für das gesamte Einkommen.
Beispielrechnung: Bruttolohn EUR 45.000/Jahr
- Stufe 1 (0–12.816 €): 0 € Steuer
- Stufe 2 (12.816–20.818 €): 8.002 € × 20 % = 1.600 €
- Stufe 3 (20.818–34.513 €): 13.695 € × 30 % = 4.109 €
- Stufe 4 (34.513–45.000 €): 10.487 € × 41 % = 4.300 €
- Einkommensteuer gesamt ≈ 10.009 € (effektiver Steuersatz: 22,2 %)
Die wichtigsten Absetzbeträge 2026
Absetzbeträge reduzieren die berechnete Einkommensteuer direkt (nicht das Einkommen wie Freibeträge):
| Absetzbetrag | Betrag 2026 | Wer profitiert |
|---|---|---|
| Arbeitnehmerabsetzbetrag | EUR 421 | Alle Arbeitnehmer |
| Familienbonus Plus (Kind unter 18) | EUR 2.000,16/Kind/Jahr | Eltern mit Kinderanspruch |
| Familienbonus Plus (Kind 18–24, in Ausbildung) | EUR 650,16/Kind/Jahr | Eltern volljähriger Kinder in Ausbildung |
| Alleinverdienerabsetzbetrag (1 Kind) | EUR 601 | Alleinverdiener mit Kind |
| Pensionistenabsetzbetrag | bis EUR 954 | Pensionsbezieher |
| Verkehrsabsetzbetrag | EUR 463 | Arbeitnehmer (Pendler) |
Werbungskosten und Sonderausgaben
Zusätzlich können folgende Ausgaben das steuerbare Einkommen reduzieren:
- Werbungskosten: Berufskleidung, Fachliteratur, Fortbildungskosten, Heimarbeitszimmer (wenn ausschließlich beruflich genutzt)
- Sonderausgaben: Kirchenbeitrag (max. EUR 400), Steuerberatungskosten, freiwillige Versicherungsprämien
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten über dem Selbstbehalt (6 % des Einkommens)
Nutzen Sie unseren Lohnsteuerrechner für Österreich 2026 und lesen Sie mehr über die Steuererklärungspflicht und Fristen in Österreich.
FAQ — Einkommensteuer Österreich 2026
Wann muss ich in Österreich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer müssen grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben — die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten. Eine Pflichtveranlagung besteht bei Nebeneinkünften über EUR 730 netto, bei Bezug von Krankengeld oder Wochengeld sowie bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen. Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich) kann sich lohnen, um Absetzbeträge und Werbungskosten geltend zu machen. Deadline für die Online-Einreichung via FinanzOnline ist der 30. Juni des Folgejahres.
Wie beantrage ich den Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus kann auf zwei Wegen beantragt werden: (1) Direkt beim Arbeitgeber via Lohnzettel (Formular E30), sodass er bereits monatlich den Steuerabzug reduziert. (2) Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Eltern können den vollen Betrag (EUR 2.000,16) einem Elternteil zuordnen oder ihn hälftig aufteilen (EUR 1.000,08 pro Elternteil). Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe für das Kind.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer in Österreich?
Lohnsteuer und Einkommensteuer sind dasselbe Steuerrecht — die Lohnsteuer ist lediglich die Erhebungsform für Arbeitnehmer, bei der der Arbeitgeber die Steuer monatlich direkt vom Bruttolohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Der Steuertarif (Stufensatz von 0–55 %) ist identisch. Selbstständige und Gewerbetreibende entrichten die Einkommensteuer hingegen direkt via Vorauszahlungen und Steuererklärung.