Die Tarifstufen der Lohnsteuer 2026
Österreichs Lohnsteuer folgt einem progressiven Stufentarif. Das bedeutet: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz — allerdings nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Viele Arbeitnehmer kennen ihren tatsächlichen Durchschnittssteuersatz nicht, weil sie nur den Spitzensatz im Kopf haben.
Aktuelle Tarifstufen
| Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| bis € 12.816 | 0% |
| € 12.817 – € 20.818 | 20% |
| € 20.819 – € 34.513 | 30% |
| € 34.514 – € 66.612 | 41% |
| € 66.613 – € 99.266 | 48% |
| € 99.267 – € 1.000.000 | 50% |
| über € 1.000.000 | 55% |
Berechnungsbeispiel
Bruttojahresgehalt: € 45.000. SV-Beiträge (ca. 18,12%): € 8.154. Steuerbares Einkommen: € 36.846.
- Bis € 12.816: 0% = € 0
- € 12.817 – € 20.818 (€ 8.001): 20% = € 1.600
- € 20.819 – € 34.513 (€ 13.695): 30% = € 4.108
- € 34.514 – € 36.846 (€ 2.333): 41% = € 956
Lohnsteuer gesamt: € 6.664. Effektiver Steuersatz: 14,8% vom Brutto.
Absetzbeträge reduzieren die Steuerlast
Neben dem Grundfreibetrag von € 12.816 gibt es zahlreiche Absetzbeträge, die die Steuerschuld direkt reduzieren:
- Verkehrsabsetzbetrag: € 463 (automatisch berücksichtigt)
- Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: bis € 752 (einkommensabhängig)
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: € 572 bis € 774 (je nach Kinderzahl)
- Familienbonus Plus: bis € 2.000 pro Kind (unter 18)
- Kindermehrbetrag: bis € 700 (bei zu geringem Einkommen für den Familienbonus)
Sonderzahlungen: 13. und 14. Gehalt
Eine Besonderheit des österreichischen Steuersystems: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden begünstigt besteuert. Für die ersten € 620 der Sonderzahlungen fällt gar keine Steuer an, darüber hinaus gilt ein pauschaler Steuersatz von nur 6% (bis zu einem Jahressechstel des laufenden Bezugs). Bei einem Bruttogehalt von € 3.750/Monat bedeutet das: Jährliche Sonderzahlung € 7.500, davon steuerfrei € 620, steuerpflichtig zu 6%: € 6.880 × 6% = € 413. Zum Vergleich: Würde derselbe Betrag regulär versteuert, wären ca. € 2.820 Lohnsteuer fällig.
Lohnsteuer und SV-Beiträge: Der Gesamtüberblick
Neben der Lohnsteuer werden vom Brutto auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Für Angestellte: Krankenversicherung 3,87%, Pensionsversicherung 10,25%, Arbeitslosenversicherung 3%, Arbeiterkammerumlage 0,5%, Wohnbauförderungsbeitrag 0,5%. Gesamt: ca. 18,12%. Die Dienstnehmer-SV-Beiträge sind eine Vorstufe: Sie werden vom Brutto abgezogen, bevor die Lohnsteuer berechnet wird, und reduzieren somit die Steuerbasis.