Die Pendlerpauschale 2026 ermöglicht österreichischen Arbeitnehmern, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abzusetzen. Je nach Entfernung und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel stehen die kleine oder die große Pendlerpauschale zur Wahl — dazu kommt der Pendlereuro als direkte Steuergutschrift.
Pendlerpauschale- und Pendlereuro-Rechner 2026
Entfernung und Pendeltage eintragen — der Rechner zeigt beide Beträge samt Drittel-Regel.
Berechnungsgrundlage 2026: kleine Pendlerpauschale 696 / 1.356 / 2.016 Euro, große Pendlerpauschale 372 / 1.476 / 2.568 / 3.672 Euro jährlich; Pendlereuro 6 Euro je Kilometer der einfachen Wegstrecke und Jahr (2026 von 2 auf 6 Euro erhöht, Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025). Quellen: BMF, WKO. Richtwert ohne Gewähr — verbindlich ist ausschließlich der amtliche Pendlerrechner des Finanzministeriums.
Kleine Pendlerpauschale 2026: Beträge nach Entfernung
Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Die Zumutbarkeit hängt von der Fahrtzeit, der Verfügbarkeit und der Taktfolge der öffentlichen Verkehrsmittel ab.
| Entfernung (einfache Strecke) | Jahresbetrag kleine Pauschale 2026 | Monatsbetrag (ca.) |
|---|---|---|
| Mindestens 20 km | 696 € | 58 € |
| Mindestens 40 km | 1.356 € | 113 € |
| Mindestens 60 km | 2.016 € | 168 € |
Hinweis: Die Entfernung von 20 km ist die Mindestgrenze. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 20 km steht keine Pendlerpauschale zu, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.
Große Pendlerpauschale 2026: Beträge nach Entfernung
Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist — zum Beispiel bei fehlendem ÖV-Angebot im ländlichen Bereich, bei Arbeitszeiten außerhalb der Betriebszeiten öffentlicher Verkehrsmittel oder bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
| Entfernung (einfache Strecke) | Jahresbetrag große Pauschale 2026 | Monatsbetrag (ca.) |
|---|---|---|
| Mindestens 2 km | 372 € | 31 € |
| Mindestens 20 km | 1.476 € | 123 € |
| Mindestens 40 km | 2.568 € | 214 € |
| Mindestens 60 km | 3.672 € | 306 € |
Der Unterschied zur kleinen Pauschale ist erheblich: Wer 45 km pendelt und keine zumutbare ÖV-Verbindung hat, erhält 2.568 € statt 1.356 € — über 1.200 € mehr Steuervorteil pro Jahr.
Pendlereuro 2026: Direkte Steuergutschrift
Wer Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat, bekommt zusätzlich den Pendlereuro — ohne Anspruch auf die Pauschale entfällt auch er. Dieser beträgt seit 2026 6 Euro pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke und Jahr — unabhängig davon, ob die kleine oder große Pauschale in Anspruch genommen wird. Bis einschließlich 2025 waren es 2 Euro je Kilometer; die Verdreifachung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) beschlossen.
Rechenbeispiel Pendlereuro:
- Einfache Entfernung: 35 km
- Pendlereuro: 35 × 6 € = 210 € Steuergutschrift pro Jahr (bis 2025: 70 €)
Der Pendlereuro ist eine Steuergutschrift (kein Abzug), d. h. er reduziert die Einkommensteuer direkt um den errechneten Betrag — und nicht nur die Bemessungsgrundlage.
Voraussetzungen für die Pendlerpauschale
- Der Arbeitnehmer muss seinen Wohnsitz und Arbeitsort in Österreich haben
- Die Strecke muss regelmäßig zurückgelegt werden (typischerweise an mindestens 4 Tagen pro Woche)
- Die Entfernung wird nach dem amtlichen Pendlerrechner des BMF (Bundesministerium für Finanzen) ermittelt — nicht nach Luftlinie oder GPS-Routenplanung
- Bei Homeoffice-Tagen reduziert sich die Pendlerpauschale anteilig: 8–10 Homeoffice-Tage/Monat = zwei Drittel, 11+ Tage = ein Drittel
Achtung Verwechslungsgefahr: Die Pendlerpauschale gilt ausschließlich für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für beruflich bedingte Fahrten mit dem eigenen Auto während der Arbeitszeit (z. B. Dienstreisen, Kundentermine) gilt stattdessen das amtliche Kilometergeld — eine eigene Pauschale mit eigenen Sätzen je Fahrzeugtyp.
Antrag stellen: So läuft die Arbeitnehmerveranlagung
Die Pendlerpauschale wird nicht automatisch berücksichtigt — Sie müssen sie in der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuerausgleich) beantragen:
- FinanzOnline (www.finanzonline.at) aufrufen und mit ID Austria oder Zugangscode anmelden
- Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) ausfüllen, Kennzahl 718 für kleine Pauschale oder 716 für große Pauschale
- Den Betrag aus der obigen Tabelle eintragen (aufgeteilt auf Monate, in denen gependelt wurde)
- Pendlereuro in Kennzahl 726 eintragen
- Antrag einreichen — die Veranlagung kann rückwirkend für 5 Jahre eingereicht werden
Tipp: Mit dem Pendlerrechner des BMF können Sie vorab prüfen, ob Ihnen die kleine oder große Pauschale zusteht. Das Ergebnis des amtlichen Rechners gilt auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis.
Steuerersparnis: Was bringt die Pendlerpauschale wirklich?
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers ab:
| Jährliches Bruttoeinkommen | Grenzsteuersatz | Steuerersparnis bei großer Pauschale (60 km) |
|---|---|---|
| Bis 20.818 € | 20 % | 3.672 € × 20 % = 734 € |
| 20.818 – 34.513 € | 30 % | 3.672 € × 30 % = 1.102 € |
| 34.513 – 66.612 € | 40 % | 3.672 € × 40 % = 1.469 € |
| Über 66.612 € | 48–55 % | 3.672 € × 48 % = 1.763 € |
FAQ – Pendlerpauschale 2026
Ab welcher Entfernung steht die Pendlerpauschale zu?
Die kleine Pendlerpauschale beginnt ab 20 km einfacher Strecke. Die große Pendlerpauschale beginnt bereits ab 2 km, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist (z. B. im ländlichen Bereich ohne ÖV-Verbindung).
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Kleine Pauschale: wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Große Pauschale: wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar sind (z. B. kein ÖV-Angebot, Arbeitszeiten außerhalb ÖV-Betrieb, gesundheitliche Einschränkungen). Die große Pauschale ist deutlich höher — bei 60 km Entfernung 3.672 € vs. 2.016 €.
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro ist eine direkte Steuergutschrift von 6 € pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke und Jahr (2026 von 2 € verdreifacht). Bei 35 km Pendelstrecke ergibt das 210 € Steuergutschrift — zusätzlich zur Pendlerpauschale, die nur die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.
Beeinflusst Homeoffice die Pendlerpauschale?
Ja. Bei 8–10 Homeoffice-Tagen pro Monat steht nur zwei Drittel der Pendlerpauschale zu. Bei 11 oder mehr Homeoffice-Tagen nur ein Drittel. Der Antrag muss die tatsächlichen Pendelzeiten widerspiegeln.