Die Pendlerpauschale 2026 ermöglicht österreichischen Arbeitnehmern, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abzusetzen. Je nach Entfernung und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel stehen die kleine oder die große Pendlerpauschale zur Wahl — dazu kommt der Pendlereuro als direkte Steuergutschrift.
Kleine Pendlerpauschale 2026: Beträge nach Entfernung
Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Die Zumutbarkeit hängt von der Fahrtzeit, der Verfügbarkeit und der Taktfolge der öffentlichen Verkehrsmittel ab.
| Entfernung (einfache Strecke) | Jahresbetrag kleine Pauschale 2026 | Monatsbetrag (ca.) |
|---|---|---|
| Mindestens 20 km | 696 € | 58 € |
| Mindestens 40 km | 1.356 € | 113 € |
| Mindestens 60 km | 2.016 € | 168 € |
Hinweis: Die Entfernung von 20 km ist die Mindestgrenze. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 20 km steht keine Pendlerpauschale zu, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.
Große Pendlerpauschale 2026: Beträge nach Entfernung
Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist — zum Beispiel bei fehlendem ÖV-Angebot im ländlichen Bereich, bei Arbeitszeiten außerhalb der Betriebszeiten öffentlicher Verkehrsmittel oder bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.
| Entfernung (einfache Strecke) | Jahresbetrag große Pauschale 2026 | Monatsbetrag (ca.) |
|---|---|---|
| Mindestens 2 km | 372 € | 31 € |
| Mindestens 20 km | 1.476 € | 123 € |
| Mindestens 40 km | 2.568 € | 214 € |
| Mindestens 60 km | 3.672 € | 306 € |
Der Unterschied zur kleinen Pauschale ist erheblich: Wer 45 km pendelt und keine zumutbare ÖV-Verbindung hat, erhält 2.568 € statt 1.356 € — über 1.200 € mehr Steuervorteil pro Jahr.
Pendlereuro 2026: Direkte Steuergutschrift
Zusätzlich zur Pendlerpauschale steht allen Pendlern der Pendlereuro zu. Dieser beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke und Jahr — unabhängig davon, ob die kleine oder große Pauschale in Anspruch genommen wird.
Rechenbeispiel Pendlereuro:
- Einfache Entfernung: 35 km
- Pendlereuro: 35 × 2 € = 70 € Steuergutschrift pro Jahr
Der Pendlereuro ist eine Steuergutschrift (kein Abzug), d. h. er reduziert die Einkommensteuer direkt um den errechneten Betrag — und nicht nur die Bemessungsgrundlage.
Voraussetzungen für die Pendlerpauschale
- Der Arbeitnehmer muss seinen Wohnsitz und Arbeitsort in Österreich haben
- Die Strecke muss regelmäßig zurückgelegt werden (typischerweise an mindestens 4 Tagen pro Woche)
- Die Entfernung wird nach dem amtlichen Pendlerrechner des BMF (Bundesministerium für Finanzen) ermittelt — nicht nach Luftlinie oder GPS-Routenplanung
- Bei Homeoffice-Tagen reduziert sich die Pendlerpauschale anteilig: 8–10 Homeoffice-Tage/Monat = zwei Drittel, 11+ Tage = ein Drittel
Antrag stellen: So läuft die Arbeitnehmerveranlagung
Die Pendlerpauschale wird nicht automatisch berücksichtigt — Sie müssen sie in der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuerausgleich) beantragen:
- FinanzOnline (www.finanzonline.at) aufrufen und mit ID Austria oder Zugangscode anmelden
- Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) ausfüllen, Kennzahl 718 für kleine Pauschale oder 716 für große Pauschale
- Den Betrag aus der obigen Tabelle eintragen (aufgeteilt auf Monate, in denen gependelt wurde)
- Pendlereuro in Kennzahl 726 eintragen
- Antrag einreichen — die Veranlagung kann rückwirkend für 5 Jahre eingereicht werden
Tipp: Mit dem Pendlerrechner des BMF können Sie vorab prüfen, ob Ihnen die kleine oder große Pauschale zusteht. Das Ergebnis des amtlichen Rechners gilt auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis.
Steuerersparnis: Was bringt die Pendlerpauschale wirklich?
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers ab:
| Jährliches Bruttoeinkommen | Grenzsteuersatz | Steuerersparnis bei großer Pauschale (60 km) |
|---|---|---|
| Bis 20.818 € | 20 % | 3.672 € × 20 % = 734 € |
| 20.818 – 34.513 € | 30 % | 3.672 € × 30 % = 1.102 € |
| 34.513 – 66.612 € | 40 % | 3.672 € × 40 % = 1.469 € |
| Über 66.612 € | 48–55 % | 3.672 € × 48 % = 1.763 € |
FAQ – Pendlerpauschale 2026
Ab welcher Entfernung steht die Pendlerpauschale zu?
Die kleine Pendlerpauschale beginnt ab 20 km einfacher Strecke. Die große Pendlerpauschale beginnt bereits ab 2 km, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist (z. B. im ländlichen Bereich ohne ÖV-Verbindung).
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Kleine Pauschale: wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Große Pauschale: wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar sind (z. B. kein ÖV-Angebot, Arbeitszeiten außerhalb ÖV-Betrieb, gesundheitliche Einschränkungen). Die große Pauschale ist deutlich höher — bei 60 km Entfernung 3.672 € vs. 2.016 €.
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro ist eine direkte Steuergutschrift von 2 € pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke und Jahr. Bei 35 km Pendelstrecke ergibt das 70 € Steuergutschrift — zusätzlich zur Pendlerpauschale, die nur die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.
Beeinflusst Homeoffice die Pendlerpauschale?
Ja. Bei 8–10 Homeoffice-Tagen pro Monat steht nur zwei Drittel der Pendlerpauschale zu. Bei 11 oder mehr Homeoffice-Tagen nur ein Drittel. Der Antrag muss die tatsächlichen Pendelzeiten widerspiegeln.