Pendlerpauschale 2026 in Österreich: große & kleine Pauschale berechnen + Antrag stellen

Die Pendlerpauschale 2026 ermöglicht österreichischen Arbeitnehmern, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abzusetzen. Je nach Entfernung und Zumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel stehen die kleine oder die große Pendlerpauschale zur Wahl — dazu kommt der Pendlereuro als direkte Steuergutschrift.

Kleine Pendlerpauschale 2026: Beträge nach Entfernung

Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist. Die Zumutbarkeit hängt von der Fahrtzeit, der Verfügbarkeit und der Taktfolge der öffentlichen Verkehrsmittel ab.

Entfernung (einfache Strecke)Jahresbetrag kleine Pauschale 2026Monatsbetrag (ca.)
Mindestens 20 km696 €58 €
Mindestens 40 km1.356 €113 €
Mindestens 60 km2.016 €168 €

Hinweis: Die Entfernung von 20 km ist die Mindestgrenze. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 20 km steht keine Pendlerpauschale zu, sofern nicht besondere Umstände vorliegen.

Große Pendlerpauschale 2026: Beträge nach Entfernung

Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist — zum Beispiel bei fehlendem ÖV-Angebot im ländlichen Bereich, bei Arbeitszeiten außerhalb der Betriebszeiten öffentlicher Verkehrsmittel oder bei erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen.

Entfernung (einfache Strecke)Jahresbetrag große Pauschale 2026Monatsbetrag (ca.)
Mindestens 2 km372 €31 €
Mindestens 20 km1.476 €123 €
Mindestens 40 km2.568 €214 €
Mindestens 60 km3.672 €306 €

Der Unterschied zur kleinen Pauschale ist erheblich: Wer 45 km pendelt und keine zumutbare ÖV-Verbindung hat, erhält 2.568 € statt 1.356 € — über 1.200 € mehr Steuervorteil pro Jahr.

Pendlereuro 2026: Direkte Steuergutschrift

Zusätzlich zur Pendlerpauschale steht allen Pendlern der Pendlereuro zu. Dieser beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke und Jahr — unabhängig davon, ob die kleine oder große Pauschale in Anspruch genommen wird.

Rechenbeispiel Pendlereuro:

  • Einfache Entfernung: 35 km
  • Pendlereuro: 35 × 2 € = 70 € Steuergutschrift pro Jahr

Der Pendlereuro ist eine Steuergutschrift (kein Abzug), d. h. er reduziert die Einkommensteuer direkt um den errechneten Betrag — und nicht nur die Bemessungsgrundlage.

Voraussetzungen für die Pendlerpauschale

  • Der Arbeitnehmer muss seinen Wohnsitz und Arbeitsort in Österreich haben
  • Die Strecke muss regelmäßig zurückgelegt werden (typischerweise an mindestens 4 Tagen pro Woche)
  • Die Entfernung wird nach dem amtlichen Pendlerrechner des BMF (Bundesministerium für Finanzen) ermittelt — nicht nach Luftlinie oder GPS-Routenplanung
  • Bei Homeoffice-Tagen reduziert sich die Pendlerpauschale anteilig: 8–10 Homeoffice-Tage/Monat = zwei Drittel, 11+ Tage = ein Drittel

Antrag stellen: So läuft die Arbeitnehmerveranlagung

Die Pendlerpauschale wird nicht automatisch berücksichtigt — Sie müssen sie in der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuerausgleich) beantragen:

  1. FinanzOnline (www.finanzonline.at) aufrufen und mit ID Austria oder Zugangscode anmelden
  2. Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) ausfüllen, Kennzahl 718 für kleine Pauschale oder 716 für große Pauschale
  3. Den Betrag aus der obigen Tabelle eintragen (aufgeteilt auf Monate, in denen gependelt wurde)
  4. Pendlereuro in Kennzahl 726 eintragen
  5. Antrag einreichen — die Veranlagung kann rückwirkend für 5 Jahre eingereicht werden

Tipp: Mit dem Pendlerrechner des BMF können Sie vorab prüfen, ob Ihnen die kleine oder große Pauschale zusteht. Das Ergebnis des amtlichen Rechners gilt auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis.

Steuerersparnis: Was bringt die Pendlerpauschale wirklich?

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers ab:

Jährliches BruttoeinkommenGrenzsteuersatzSteuerersparnis bei großer Pauschale (60 km)
Bis 20.818 €20 %3.672 € × 20 % = 734 €
20.818 – 34.513 €30 %3.672 € × 30 % = 1.102 €
34.513 – 66.612 €40 %3.672 € × 40 % = 1.469 €
Über 66.612 €48–55 %3.672 € × 48 % = 1.763 €

FAQ – Pendlerpauschale 2026

Ab welcher Entfernung steht die Pendlerpauschale zu?

Die kleine Pendlerpauschale beginnt ab 20 km einfacher Strecke. Die große Pendlerpauschale beginnt bereits ab 2 km, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zumutbar ist (z. B. im ländlichen Bereich ohne ÖV-Verbindung).

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?

Kleine Pauschale: wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Große Pauschale: wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich oder unzumutbar sind (z. B. kein ÖV-Angebot, Arbeitszeiten außerhalb ÖV-Betrieb, gesundheitliche Einschränkungen). Die große Pauschale ist deutlich höher — bei 60 km Entfernung 3.672 € vs. 2.016 €.

Was ist der Pendlereuro?

Der Pendlereuro ist eine direkte Steuergutschrift von 2 € pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke und Jahr. Bei 35 km Pendelstrecke ergibt das 70 € Steuergutschrift — zusätzlich zur Pendlerpauschale, die nur die Steuerbemessungsgrundlage reduziert.

Beeinflusst Homeoffice die Pendlerpauschale?

Ja. Bei 8–10 Homeoffice-Tagen pro Monat steht nur zwei Drittel der Pendlerpauschale zu. Bei 11 oder mehr Homeoffice-Tagen nur ein Drittel. Der Antrag muss die tatsächlichen Pendelzeiten widerspiegeln.

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