Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Absetzbetrag für Arbeitnehmer in Österreich, die einen längeren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen. In 2026 gibt es zwei Varianten: die kleine Pendlerpauschale (für Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel zumutbar nutzen können) und die große Pendlerpauschale (wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist).
Zusätzlich gibt es den Pendlereuro als direkte Steuerermäßigung auf die Einkommenssteuer.
Kleine und große Pendlerpauschale 2026: Beträge
| Entfernung (Wohnung → Arbeit) | Kleine Pauschale (ÖV zumutbar) | Große Pauschale (ÖV unzumutbar) |
|---|---|---|
| Unter 20 km | 0 € | 372 €/Jahr |
| 20 bis 40 km | 696 €/Jahr | 1.476 €/Jahr |
| 40 bis 60 km | 1.356 €/Jahr | 2.568 €/Jahr |
| Über 60 km | 2.016 €/Jahr | 3.672 €/Jahr |
Pendlereuro 2026
Der Pendlereuro ist eine direkte Steuerermäßigung (Absetzbetrag) und kein Werbungskostenabzug. Er beträgt 2 € pro Kilometer (einfache Wegstrecke) pro Jahr. Bei 30 km Arbeitsweg: 30 × 2 = 60 €/Jahr direkte Steuerermäßigung.
Wichtig: Der Pendlereuro reduziert die Steuer direkt (wie eine Gutschrift), während die Pendlerpauschale das steuerpflichtige Einkommen mindert.
Rechenbeispiel: Pendlerpauschale berechnen
Maria, Angestellte in Wien, fährt täglich 45 km zur Arbeit. Öffentliche Verkehrsmittel brauchen 90 Minuten — als unzumutbar eingestuft. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 42 %.
- Große Pendlerpauschale (40-60 km): 2.568 €/Jahr
- Steuerersparnis: 2.568 × 42 % = 1.079 €/Jahr
- Pendlereuro: 45 × 2 = 90 €/Jahr direkte Ermäßigung
- Gesamtersparnis Maria: 1.079 + 90 = 1.169 €/Jahr
Wann ist öffentliche Verkehrsmittelnutzung "unzumutbar"?
Die große Pendlerpauschale gilt, wenn die Nutzung von Massenbeförderungsmitteln unzumutbar ist. Kriterien laut BMF:
- Gehweg zum nächsten Haltepunkt > 2 km und kein zumutbares ÖV-Angebot
- Fahrzeit ÖV > 1,5-fache der Fahrzeit mit PKW, UND Fahrzeit ÖV > 1,5 Stunden (einfach)
- Mehr als 5 Umstiege oder unzumutbare Abfahrtszeiten (vor 5 Uhr oder nach 22 Uhr)
Das Pendlerrechner-Tool des BMF berechnet automatisch, ob Sie die kleine oder große Pauschale geltend machen können.
Wie beantrage ich die Pendlerpauschale?
- Ausgabe des Formulars L34 (Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales) beim Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber berücksichtigt die Pauschale bei der monatlichen Lohnverrechnung
- Alternativ: Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) — rückwirkend für bis zu 5 Jahre möglich
- Belege aufbewahren: Wohnungsadresse, Arbeitsort, Entfernung, ÖV-Alternativen
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Kann ich die Pendlerpauschale und Kilometergeld gleichzeitig geltend machen?
Nein. Für denselben Weg können Sie entweder die Pendlerpauschale ODER das Kilometergeld (0,42 €/km) als Werbungskosten absetzen, nicht beides gleichzeitig. Die Pendlerpauschale ist in der Regel vorteilhafter bei langen Arbeitswegen.
Was passiert, wenn ich nur teilweise ins Büro fahre (Homeoffice)?
Die Pendlerpauschale ist aliquot zu kürzen. Bei mindestens 4 Tagen/Monat Büropräsenz steht die volle Pauschale zu. Bei 3 Tagen: zwei Drittel, bei 2 Tagen: ein Drittel, bei 1 Tag: nichts. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 gibt es zudem den Homeoffice-Pauschbetrag als Ergänzung.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte?
Ja, auch Teilzeitkräfte können die Pendlerpauschale geltend machen, jedoch anteilsmäßig nach tatsächlichen Arbeitstagen. Bei weniger als 4 Fahrten pro Woche im Monatsdurchschnitt gilt: 2/3 bei 3 Fahrten, 1/3 bei 2 Fahrten.