Steuerausgleich 2025 Österreich: Fristen, Abzüge und Erstattung

Den Steuerausgleich für 2025 können Arbeitnehmer bis zum 30. April 2030 bei FinanzOnline einreichen. Im Durchschnitt erhalten Antragsteller €400–600 zurück.

Wichtige Fristen 2025

  • Freiwillige Veranlagung: bis 30. April 2030
  • Verpflichtende Veranlagung: bis 30. April 2026 (bei Nebeneinkünften > €730)

Wichtigste Abzüge für Arbeitnehmer

  • Werbungskosten: Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung
  • Sonderausgaben: Kirchenbeitrag (max. €400), Steuerberatung
  • Familienbonus Plus: €2'000/Kind und Jahr (bis 18 Jahre)
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegeheim

Steuerausgleich online einreichen

  1. Einloggen auf finanzonline.bmf.gv.at
  2. Formular E1 (Einkommensteuererklärung) ausfüllen
  3. Belege aufbewahren (7 Jahre)
  4. Bescheid per E-Mail, Auszahlung auf Bankkonto

FAQ – Steuerausgleich 2025

Bekommt jeder Arbeitnehmer eine Rückerstattung?

Nicht zwingend. Wer das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber war und keine Abzüge hat, erhält eine kleine Gutschrift. Mit Werbungskosten und Familienbonus steigt die Rückerstattung erheblich.

Kann ich auch für vergangene Jahre einreichen?

Ja, mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren. In 2026 können noch Steuerausgleiche für 2021–2025 eingereicht werden.

Was bei Nachzahlung beim freiwilligen Steuerausgleich?

Bei freiwilliger Veranlagung wird keine Nachzahlung vorgeschrieben, wenn das Ergebnis zu Ihren Ungunsten ausfällt. Ausnahme: verpflichtende Veranlagung bei Nebeneinkünften.

Nützliche Online-Rechner