Sozialversicherungsbeiträge berechnen: ASVG und GSVG

Sozialversicherungsbeiträge berechnen: ASVG und GSVG: Die wichtigsten Fakten

Sozialversicherungsbeiträge berechnen: ASVG und GSVG

Das österreichische Steuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast legal zu optimieren. Beim Thema «sozialversicherungsbeiträge berechnen» gibt es einige Besonderheiten, die jeder Steuerpflichtige kennen sollte. Wir erklären die Grundlagen, zeigen konkrete Berechnungsbeispiele und geben praktische Tipps für die Steuererklärung.

Das österreichische Sozialversicherungssystem

In Österreich gibt es drei Sozialversicherungsträger: die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) für Angestellte und Arbeiter, die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) für Gewerbetreibende und Freiberufler, und die BVAEB für Beamte und Eisenbahner. Die Beiträge finanzieren Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Beitragssätze und Berechnungsbeispiel

Für Angestellte (ASVG) gelten folgende Arbeitnehmer-Sätze: Krankenversicherung 3,87%, Pensionsversicherung 10,25%, Arbeitslosenversicherung 3%, AK-Umlage 0,5%, WBF 0,5%. Gesamt: 18,12%. Bei einem Bruttogehalt von € 3.500/Monat: € 634 SV-Beiträge. Höchstbeitragsgrundlage 2026: € 6.060/Monat — darüber fallen keine weiteren SV-Beiträge an.

Selbstständige: SVS-Beiträge

Für Gewerbetreibende (GSVG): Krankenversicherung 6,80%, Pensionsversicherung 18,50%, Unfallversicherung € 10,97/Monat fix, Selbstständigenvorsorge 1,53%. Mindestbeitragsgrundlage: € 537,78/Monat. Bei einem Jahresgewinn von € 40.000: SVS-Beiträge ca. € 10.500 pro Jahr.

Offizielle Informationsquellen

Sozialversicherungsbeiträge berechnen: ASVG und GSVG - illustration

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) unter bmf.gv.at ist die zentrale Anlaufstelle für alle Steuerfragen. Über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at) können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. Bei Fragen steht das Bürgerservice des BMF unter 050 233 233 zur Verfügung. Die Arbeiterkammer bietet zudem kostenlose Steuerberatung für Arbeitnehmer an.

Zusammenfassung

Das Thema «sozialversicherungsbeiträge berechnen» zeigt, wie komplex aber auch chancenreich das österreichische Steuersystem ist. Wer seine Möglichkeiten kennt und systematisch nutzt, kann die Steuerlast oft um mehrere Hundert bis Tausend Euro reduzieren. Nutzen Sie den Steuerausgleich über FinanzOnline — es zahlt sich fast immer aus.

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Haeufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen zu sozialversicherungsbeiträge berechnen?
Die beste Quelle ist das BMF (bmf.gv.at) und das FinanzOnline-Portal. Die Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at) bietet ebenfalls kostenlose Steuerinformationen und -beratung für Arbeitnehmer.
Brauche ich einen Steuerberater dafür?
Bei einfachen Arbeitsverhältnissen genügt die Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline. Bei Selbstständigkeit, Vermietung, mehreren Einkunftsarten oder internationalen Sachverhalten empfiehlt sich professionelle Beratung.
Wie aktuell sind die genannten Beträge?
Die Beträge entsprechen dem Stand 2026. Steuertarife und Absetzbeträge werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie die aktuellen Werte auf bmf.gv.at.
Kann ich das rückwirkend geltend machen?
Ja, die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Bei Pflichtveranlagung gelten die regulären Fristen.

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