Bonus steuerfrei 2026 Österreich: Maximale Höhe, Voraussetzungen und Berechnung

Bonus steuerfrei Österreich 2026

In Österreich gibt es mehrere gesetzliche Möglichkeiten, Boni und Prämien steuerfrei oder steuerbegünstigt auszuzahlen. Die wichtigsten Instrumente sind die Mitarbeitergewinnbeteiligung, bestimmte Überstundenzuschläge und die Teuerungsprämie — wobei letztere ausgelaufen ist. Welche Regelungen 2026 gelten, erfahren Sie in diesem Überblick. Genaue aktuelle Beträge finden Sie stets auf bmf.gv.at.

Überblick: Steuerfreie und steuerbegünstigte Boni 2026

BonusartSteuerbehandlungRechtsgrundlageStatus 2026
MitarbeitergewinnbeteiligungSteuerfrei bis gesetzl. Betrag (§3 Abs. 1 Z 35 EStG)§ 3 Abs. 1 Z 35 EStGAktiv
ÜberstundenzuschlägePauschal bis 50% der Grundvergütung steuerfrei§ 68 EStGAktiv, begrenzt
Schmutz-/Erschwernis-/GefahrenzulagenBis gesetzl. Höchstbetrag steuerfrei (§ 68 EStG)§ 68 EStGAktiv
TeuerungsprämieWar SV- und steuerfrei (Sonderregelung Covid-Nachfolge)§ 124b Z 408 EStGAusgelaufen (2022–2023)

Mitarbeitergewinnbeteiligung: die wichtigste Steuerbefreiung

Die Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG ist das zentrale Instrument für steuerfreie Bonuszahlungen in Österreich. Wichtige Voraussetzungen:

  1. Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung: Die Gewinnbeteiligung muss auf einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung beruhen, nicht auf individuellem Ermessen
  2. Gewinnabhängigkeit: Der Bonus muss tatsächlich am Unternehmensgewinn ausgerichtet sein
  3. Aktive Mitarbeiter: Nur für aktiv beschäftigte Arbeitnehmer — nicht für ausgeschiedene Mitarbeiter
  4. Betragslimit: Die Steuerfreiheit gilt bis zu einem gesetzlich festgelegten Jahreshöchstbetrag — aktuellen Betrag bei BMF oder Ihrer Lohnverrechnungsstelle erfragen

Überstundenzuschläge steuerfrei — was § 68 EStG erlaubt

§ 68 EStG ermöglicht die steuerfreie Auszahlung bestimmter Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen:

  • Überstundenzuschläge: Zuschläge für die ersten Überstunden sind bis zu einer gesetzlichen Obergrenze steuerfrei — der Grundlohn selbst bleibt steuerpflichtig
  • Sonntags-/Feiertagsarbeit: Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen genießen eine eigene Steuerfreigrenze
  • SEG-Zulagen (Schmutz, Erschwernis, Gefahr): Bis zu einem monatlichen Höchstbetrag steuerfrei, wenn die Tätigkeit tatsächlich unter erschwerten Bedingungen stattfindet

Die genauen aktuellen Beträge ändern sich regelmäßig durch Anpassungen und finden sich in der Rechtsinformationsdatenbank (RIS) oder beim Steuerberater.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld: der "sechste und siebente" Bezug

Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld — der "sechste und siebente Bezug" im österreichischen Steuerrecht — werden mit dem festen Steuersatz von 6% (bis zu einem gesetzlichen Jahreshöchstbetrag) besteuert, anstatt zum normalen Einkommensteuertarif (bis zu 55%). Dies entspricht einer erheblichen Steuerersparnis im Vergleich zu laufenden Bezügen.

Praxisbeispiel: Gewinnbeteiligung vs. laufender Bonus

Angenommen, ein Unternehmen möchte einem Mitarbeiter einen Bonus von 3.000 € auszahlen:

  • Als laufendes Gehalt: Der Bonus wird mit dem Grenzsteuersatz besteuert — bei einem mittleren Einkommen oft 40-48% plus Sozialversicherung
  • Als steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung (wenn Voraussetzungen erfüllt): Keine Lohnsteuer, aber ggf. Sozialversicherungsbeiträge — erheblicher Nettovorteil für den Mitarbeiter
  • Als Sonderzahlung: 6% fester Steuersatz bis zum gesetzlichen Höchstbetrag — deutlich günstiger als normaler Tarif

FAQ — Bonus steuerfrei Österreich 2026

Kann mein Arbeitgeber mir einen Bonus ganz steuerfrei auszahlen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG ist bis zu einem Jahreshöchstbetrag vollständig von der Lohnsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass ein kollektivvertraglicher oder betrieblicher Rahmen besteht. Lassen Sie sich von Ihrer Lohnverrechnungsabteilung oder einem Steuerberater beraten.

Gilt die Teuerungsprämie noch 2026?

Nein. Die Teuerungsprämie lief Ende 2023 aus und gilt 2026 nicht mehr. Für steuerfreie Bonuszahlungen bleibt die Mitarbeitergewinnbeteiligung das wichtigste Instrument.

Werden steuerfreie Boni sozialversicherungspflichtig?

Nicht immer. Gewinnbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 Z 35 EStG sind oft auch SV-frei bis zur gesetzlichen Obergrenze. SEG-Zulagen sind hingegen SV-beitragspflichtig. Die genauen Regelungen hängen von der jeweiligen Bonusart ab — Abklärung mit dem Steuerberater empfohlen.

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