Einkommensteuererklärung in Österreich: Schritt-für-Schritt

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Einkommensteuererklärung in Österreich: Schritt-für-Schritt
Steuerausgleich via FinanzOnline — 5 Schritte 1 Zugang einrichten Login via ID Austria, Handysignatur oder Burgerkarte 2 Formular wahlen L1 (Angestellte) oder E1 (Selbststandige) + Beilagen L1k, L1ab 3 Daten prufen und erganzen Vorausgefullte Daten kontrollieren, Werbungskosten/Sonderausgaben eintragen 4 Absenden Elektronisch abschicken — Bestatigung wird sofort angezeigt 5 Bescheid erhalten Steuerbescheid online abrufbar — Gutschrift auf Ihr Konto Frist Pflichtveranlagung 30. Juni (FinanzOnline) Freiwillig ruckwirkend Bis zu 5 Jahre moglich

Nicht jeder muss in Österreich eine Steuererklärung einreichen. Für Angestellte mit nur einem Dienstgeber wird die Steuer über die Lohnverrechnung abgerechnet. Eine Pflichtveranlagung besteht u.a. wenn: Sie mehr als einen Dienstgeber hatten, andere Einkünfte über € 730 erzielten, vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, oder selbstständig tätig sind. Doch auch ohne Pflicht lohnt sich die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) fast immer.

FinanzOnline: Die digitale Steuererklärung

Seit Jahren setzt Österreich auf die elektronische Steuererklärung über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at). Der Zugang erfolgt über Bürgerkarte, Handysignatur oder ID Austria. Das System füllt bereits viele Felder automatisch aus — der Lohnzettel des Arbeitgebers, Sonderausgaben von Versicherungen und Spenden werden bereits übermittelt.

Fristen für die Steuererklärung

  • Pflichtveranlagung (Papier): 30. April des Folgejahres
  • Pflichtveranlagung (FinanzOnline): 30. Juni des Folgejahres
  • Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung: bis zu 5 Jahre rückwirkend

Die wichtigsten Formulare

Einkommensteuererklärung in Österreich: Schritt-für-Schritt - illustration
FormularFür wen?
L1Arbeitnehmerveranlagung (Angestellte)
E1Einkommensteuererklärung (Selbstständige, mehrere Einkunftsarten)
L1kBeilage für Kinder (Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag)
L1abBeilage für außergewöhnliche Belastungen

Berechnungsbeispiel: Steuerausgleich

Maria ist Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt von € 38.000. Sie hatte folgende absetzbaren Ausgaben: Pendlerpauschale groß (€ 3.672), Gewerkschaftsbeitrag (€ 420), Kirchenbeitrag (€ 400), Spenden (€ 200), Fortbildungskosten (€ 1.200). Ihr Arbeitgeber hatte die Lohnsteuer ohne diese Abzüge berechnet. Durch den Steuerausgleich erhält Maria ca. € 1.750 zurück.

Werbungskosten geltend machen

Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Ein Pauschbetrag von € 132 wird automatisch berücksichtigt. Liegen die tatsächlichen Kosten höher, können Sie diese einzeln nachweisen: Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel (Computer, Handy), doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Reisekosten und Arbeitskleidung.

Sonderausgaben

Seit 2020 sind nur noch wenige Sonderausgaben absetzbar: Kirchenbeitrag (max. € 400), Spenden an begünstigte Organisationen (max. 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte), freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten. Die früher absetzbaren Personenversicherungen und der Bausparvertrag sind weggefallen.

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Haeufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung?
Bei Einreichung über FinanzOnline dauert die automatische Veranlagung oft nur wenige Tage. Bei komplexeren Fällen oder Papiereinreichung kann es mehrere Wochen bis Monate dauern.
Kann ich die Steuererklärung rückwirkend machen?
Ja, die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Das heisst, 2026 können Sie noch für die Jahre 2021-2025 einen Steuerausgleich machen.
Was passiert, wenn ich zu wenig Steuer gezahlt habe?
Wenn die Veranlagung ergibt, dass Sie zu wenig Steuer gezahlt haben, müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen. Das Finanzamt sendet Ihnen einen Bescheid mit Zahlungstermin.
Brauche ich einen Steuerberater?
Für die einfache Arbeitnehmerveranlagung nicht unbedingt — FinanzOnline führt Sie durch den Prozess. Bei Selbstständigkeit, Vermietung, ausländischen Einkünften oder komplexen Situationen kann sich professionelle Beratung lohnen.

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