Familienbonus Plus: Anspruch, Höhe und Berechnung

Was ist der Familienbonus Plus?

Familienbonus Plus: Anspruch, Höhe und Berechnung

Der Familienbonus Plus (FABO+) wurde 2019 eingeführt und ist seither der wichtigste steuerliche Entlastungsfaktor für Familien in Österreich. Es handelt sich um einen Absetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert — nicht nur das steuerbare Einkommen. Das macht ihn besonders wirksam.

Höhe des Familienbonus Plus

Alter des KindesJährlicher Absetzbetrag
Bis 18 Jahre€ 2.000
Ab 18 Jahre (wenn Familienbeihilfe bezogen wird)€ 700

Voraussetzungen

  • Für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen
  • Das Kind hat den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich (oder einem EU/EWR-Staat)
  • Der Antragsteller ist der Familienbeihilfenbezieher oder dessen (Ehe-)Partner

Aufteilung zwischen den Eltern

Familienbonus Plus: Anspruch, Höhe und Berechnung - illustration

Der Familienbonus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden: 100% bei einem Elternteil, 50/50 oder 90/10 (bei Unterhaltszahlungen). Steueroptimal ist es, den gesamten Bonus bei dem Elternteil geltend zu machen, der den höheren Grenzsteuersatz hat. Allerdings kann der FABO+ die Steuer nur bis auf null reduzieren, nicht darüber hinaus.

Berechnungsbeispiel

Familie Schmidt: Vater verdient € 55.000 brutto/Jahr (Grenzsteuersatz 41%), Mutter arbeitet Teilzeit mit € 18.000 brutto/Jahr (Grenzsteuersatz 20%). Zwei Kinder unter 18. FABO+ gesamt: 2 × € 2.000 = € 4.000.

Option 1: Alles beim Vater — Steuerersparnis € 4.000 (volle Nutzung).
Option 2: 50/50 — Vater € 2.000, Mutter € 2.000. Die Mutter hat aber nur ca. € 1.000 Lohnsteuer, also gehen € 1.000 verloren.
Ergebnis: Option 1 ist um € 1.000 besser.

Der Kindermehrbetrag

Für Eltern, die zu wenig Einkommen haben, um den Familienbonus Plus voll auszuschöpfen, gibt es seit 2022 den Kindermehrbetrag. Er beträgt bis zu € 700 pro Kind und wird als Negativsteuer ausbezahlt. Voraussetzung: mindestens 30 Tage im Jahr Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit und das Einkommen reicht nicht aus, den FABO+ vollständig zu nutzen.

Familienbonus Plus bei Alleinverdienern und Alleinerziehern

Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten den FABO+ in voller Höhe. Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (€ 572 für ein Kind, € 774 für zwei Kinder) kommt zusätzlich hinzu. Bei Alleinverdienern mit niedrigem Einkommen wird die Differenz als Negativsteuer ausbezahlt.

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Haeufig gestellte Fragen

Bekomme ich den Familienbonus Plus auch für Kinder in Ausbildung?
Ja, für Kinder ab 18 gibt es den reduzierten FABO+ von € 700 pro Jahr, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Das ist bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst der Fall.
Was ist, wenn ich zu wenig verdiene für den Familienbonus?
Dann greift der Kindermehrbetrag von bis zu € 700 pro Kind. Er wird als Negativsteuer ausbezahlt, sofern Sie mindestens 30 Tage im Jahr erwerbstätig waren.
Kann ich den Familienbonus Plus rückwirkend beantragen?
Ja, über die Arbeitnehmerveranlagung können Sie den FABO+ bis zu 5 Jahre rückwirkend geltend machen. Für die laufende Berücksichtigung müssen Sie das Formular E30 beim Arbeitgeber einreichen.
Gilt der Familienbonus auch bei getrennt lebenden Eltern?
Ja, wobei die Aufteilung 50/50 oder 90/10 (bei Unterhaltszahlung) möglich ist. Der unterhaltszahlende Elternteil kann max. € 700 pro Kind beanspruchen, wenn er nicht der Familienbeihilfebezieher ist.

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