Was ist der Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus (FABO+) wurde 2019 eingeführt und ist seither der wichtigste steuerliche Entlastungsfaktor für Familien in Österreich. Es handelt sich um einen Absetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert — nicht nur das steuerbare Einkommen. Das macht ihn besonders wirksam.
Höhe des Familienbonus Plus
| Alter des Kindes | Jährlicher Absetzbetrag |
|---|---|
| Bis 18 Jahre | € 2.000 |
| Ab 18 Jahre (wenn Familienbeihilfe bezogen wird) | € 700 |
Voraussetzungen
- Für das Kind wird Familienbeihilfe bezogen
- Das Kind hat den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich (oder einem EU/EWR-Staat)
- Der Antragsteller ist der Familienbeihilfenbezieher oder dessen (Ehe-)Partner
Aufteilung zwischen den Eltern
Der Familienbonus kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden: 100% bei einem Elternteil, 50/50 oder 90/10 (bei Unterhaltszahlungen). Steueroptimal ist es, den gesamten Bonus bei dem Elternteil geltend zu machen, der den höheren Grenzsteuersatz hat. Allerdings kann der FABO+ die Steuer nur bis auf null reduzieren, nicht darüber hinaus.
Berechnungsbeispiel
Familie Schmidt: Vater verdient € 55.000 brutto/Jahr (Grenzsteuersatz 41%), Mutter arbeitet Teilzeit mit € 18.000 brutto/Jahr (Grenzsteuersatz 20%). Zwei Kinder unter 18. FABO+ gesamt: 2 × € 2.000 = € 4.000.
Option 1: Alles beim Vater — Steuerersparnis € 4.000 (volle Nutzung).
Option 2: 50/50 — Vater € 2.000, Mutter € 2.000. Die Mutter hat aber nur ca. € 1.000 Lohnsteuer, also gehen € 1.000 verloren.
Ergebnis: Option 1 ist um € 1.000 besser.
Der Kindermehrbetrag
Für Eltern, die zu wenig Einkommen haben, um den Familienbonus Plus voll auszuschöpfen, gibt es seit 2022 den Kindermehrbetrag. Er beträgt bis zu € 700 pro Kind und wird als Negativsteuer ausbezahlt. Voraussetzung: mindestens 30 Tage im Jahr Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit und das Einkommen reicht nicht aus, den FABO+ vollständig zu nutzen.
Familienbonus Plus bei Alleinverdienern und Alleinerziehern
Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten den FABO+ in voller Höhe. Der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag (€ 572 für ein Kind, € 774 für zwei Kinder) kommt zusätzlich hinzu. Bei Alleinverdienern mit niedrigem Einkommen wird die Differenz als Negativsteuer ausbezahlt.