Kleine und große Pendlerpauschale
In Österreich gibt es zwei Varianten der Pendlerpauschale — und die Unterscheidung ist entscheidend für die Höhe des Steuervorteils.
Kleine Pendlerpauschale
Steht Ihnen zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist und die einfache Fahrtstrecke mindestens 20 km beträgt.
| Entfernung | Jährlicher Betrag |
|---|---|
| 20 – 40 km | € 798 |
| 40 – 60 km | € 1.596 |
| über 60 km | € 2.394 |
Große Pendlerpauschale
Steht Ihnen zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist (kein ÖV-Anschluss, Behinderung, Schichtarbeit zu verkehrsungünstigen Zeiten etc.) und die einfache Fahrtstrecke mindestens 2 km beträgt.
| Entfernung | Jährlicher Betrag |
|---|---|
| 2 – 20 km | € 372 |
| 20 – 40 km | € 1.614 |
| 40 – 60 km | € 2.856 |
| über 60 km | € 4.098 |
Der Pendlereuro
Zusätzlich zur Pendlerpauschale gibt es den Pendlereuro: ein Absetzbetrag von € 2 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und pro Jahr. Bei 35 km einfacher Entfernung: 35 × € 2 = € 70 pro Jahr. Der Pendlereuro reduziert die Steuer direkt (nicht das Einkommen), ist also besonders wertvoll.
Berechnungsbeispiel
Thomas wohnt 45 km von seiner Arbeitsstelle entfernt und muss mit dem Auto fahren (kein öffentlicher Verkehr). Große Pendlerpauschale 40-60 km: € 2.856 (reduziert das Einkommen). Pendlereuro: 45 × € 2 = € 90 (reduziert die Steuer direkt). Bei einem Grenzsteuersatz von 41% bringt ihm die Pendlerpauschale eine Steuerersparnis von € 2.856 × 41% = € 1.171 plus € 90 Pendlereuro = Gesamtentlastung € 1.261 pro Jahr.
Der Pendlerrechner des BMF
Das Bundesministerium für Finanzen stellt einen offiziellen Pendlerrechner bereit (pendlerrechner.bmf.gv.at). Dieses Tool berechnet verbindlich, ob Ihnen die kleine oder große Pendlerpauschale zusteht und in welcher Entfernungsstufe. Der Ausdruck des Pendlerrechners dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.
Pendlerpauschale beim Homeoffice
Seit der Homeoffice-Regelung gilt: Für Tage im Homeoffice steht keine Pendlerpauschale zu. Bei überwiegendem Homeoffice (mehr als 10 Tage/Monat) kann die Pendlerpauschale entfallen oder auf eine niedrigere Stufe reduziert werden. Arbeitnehmer sollten mit dem Arbeitgeber klären, wie viele Bürotage pro Monat als Basis gelten.