Grunderwerbsteuer Österreich: Berechnung beim Immobilienkauf

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Grunderwerbsteuer Österreich: Berechnung beim Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt bei jedem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb von Immobilien an — also beim Kauf, bei Schenkung und bei Erbschaft. In Österreich beträgt der reguläre Steuersatz 3,5% des Kaufpreises. Dazu kommt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch von 1,1%.

Bemessungsgrundlage

Beim normalen Kauf ist die Bemessungsgrundlage der Kaufpreis (Gegenleistung). Bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkung, Erbschaft) innerhalb der Familie gilt ein Stufentarif basierend auf dem Grundstückswert:

GrundstückswertSteuersatz
bis € 250.0000,5%
€ 250.001 – € 400.0002,0%
über € 400.0003,5%

Berechnungsbeispiel: Immobilienkauf

Sie kaufen eine Eigentumswohnung in Wien für € 350.000.

  • Grunderwerbsteuer: € 350.000 × 3,5% = € 12.250
  • Grundbucheintragung: € 350.000 × 1,1% = € 3.850
  • Gesamt: € 16.100

Dazu kommen noch Maklerprovision (max. 3% + USt), Vertragserrichtungskosten und Barauslagen — die Gesamtnebenkosten beim Immobilienkauf liegen typischerweise bei 8-10% des Kaufpreises.

Berechnungsbeispiel: Erbschaft in der Familie

Grunderwerbsteuer Österreich: Berechnung beim Immobilienkauf - illustration

Sie erben ein Haus von Ihrer Mutter (Grundstückswert lt. Bewertung: € 320.000).

  • Erste Stufe: € 250.000 × 0,5% = € 1.250
  • Zweite Stufe: € 70.000 × 2,0% = € 1.400
  • Gesamt GrESt: € 2.650
  • Grundbucheintragung: € 320.000 × 1,1% = € 3.520

Zum Vergleich: Hätte eine familienfremde Person dieselbe Immobilie geerbt, würde die volle 3,5% gelten: € 320.000 × 3,5% = € 11.200.

Befreiungen und Begünstigungen

In bestimmten Fällen gelten Befreiungen oder reduzierte Sätze:

  • Erwerb eines Hauptwohnsitzes (Freibetrag bei Neugründung/Betriebsübergabe)
  • Übertragung zwischen Ehegatten bei Scheidung (steuerfrei)
  • Gemeinnütziger oder mildtätiger Wohnbau
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Sonderregelungen)

Grundstückswert ermitteln

Der Grundstückswert kann auf drei Arten ermittelt werden: Pauschalwertmodell (Verordnung des BMF), Immobilienpreisspiegel (Statistik Austria) oder Gutachten eines Sachverständigen. Die Pauschalwertmethode ist am einfachsten, kann aber zu Abweichungen vom tatsächlichen Verkehrswert führen. Bei hohen Werten lohnt sich ein Gutachten, um die Steuerlast zu optimieren.

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Haeufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich?
Typischerweise 8-10% des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer 3,5%, Grundbucheintragung 1,1%, Makler bis 3% + 20% USt, Vertragserrichtung 1-3% + USt, Barauslagen ca. € 500.
Gibt es einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?
Keinen generellen Freibetrag, aber bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie (Erbschaft, Schenkung) gilt der günstigere Stufentarif mit 0,5% für die ersten € 250.000.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Die Steuerschuld entsteht mit Vertragsabschluss. Der Notar oder Rechtsanwalt, der den Vertrag errichtet, ist verpflichtet, die Steuer innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen und abzuführen.
Fällt bei einer Schenkung auch Grunderwerbsteuer an?
Ja, auch bei unentgeltlichen Übertragungen wird Grunderwerbsteuer fällig. Innerhalb der Familie gilt aber der begünstigte Stufentarif, der deutlich günstiger ist als der reguläre Satz von 3,5%.

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